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- Was Sie jetzt wissen müssen
- Antworten auf Ihre Fragen
Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen
Was Sie jetzt wissen müssen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen.
Hintergrundinfos
Wie haben es die Banken vorher gemacht?
Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.
Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?
Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.
Tipp: Unterstützen Sie uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Was müssen Sie jetzt tun?
Ihr Handeln ist gefragt: Bitte erteilen Sie uns Ihr Einverständnis!
Bitte stimmen Sie unseren neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen bis zum 31.05.2022 zu.
Vor Kurzem haben wir Ihnen geschrieben, dass wir die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung neu vereinbaren müssen. Grund hierfür ist das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20). Wir brauchen deshalb Ihre Zustimmung zu:
- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- den Sonderbedingungen
- das Preis- und Leistungsverzeichnis
Das ist jetzt zu tun:
Für die Zustimmung, können Sie den im Anschreiben abgebildeten QR-Code oder den beiliegenden Vordruck verwenden.
Wichtig: Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen bzw. neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.
FAQs neue Kontomodelle und Zustimmung PLV und AGBs
Aufgrund eines Bundesgerichtshof- (BGH) Urteils wurden die Banken verpflichtet, sich von jedem Kunden die Zustimmung zu ihren AGB, Sonderbedingungen und ihres Preis-Leistungsverzeichnisses einzuholen. Ohne diese Zustimmung, u.a. auch zu neuen Kontomodellen kann die Bankverbindung nicht aufrechterhalten werden.
Sie können sich die Zustimmung aktuell gerne noch durch den Kopf gehen lassen. Bei einer fehlenden Zustimmung nach dem 01.06. werden wir eine Änderungskündigung aussprechen müssen.
Nein, Sie können Ihre Zustimmung auch zu einem späteren Zeitpunkt geben. Wir bitten Sie jedoch, sich schnell (spätestens bis zum 31.05.) zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.
Einerseits aufgrund der Harmonisierung der Kontomodelle aus den beiden Altbanken. Andererseits gehen auch an Banken die Preissteigerungen nicht vorbei. Gerne berechnen wir Ihnen mit unserem Hausbankprogramm Möglichkeiten zur Kontopreisreduzierung.
Im Rahmen der Fusion zwischen der VR-Bank Schweinfurt eG und der Volksbank Raiffeisenbank Rhön-Grabfeld eG war es notwendig, die bestehenden Kontomodelle beider Fusionspartner zu harmonisieren. Im Zuge dessen ist eine neue Angebotslandschaft entstanden. Zudem hat die Digitalisierung die Art und Weise, in der Geschäfte abgewickelt werden, grundlegend verändert. Gleiches gilt für die Anforderungen unserer Kunden an ihren Zahlungsverkehr. Daneben spielt auch internationale Mobilität eine immer größere Rolle. Um künftig noch besser auf die daraus entstehenden unterschiedlichen Anforderungen eingehen zu können, führt die VR-Bank Main-Rhön eG neue Kontomodelle mit angepassten Grund- und Buchungspreisen für Privatkunden ein.
Soweit Sie noch keines der neuen Girokontomodelle besitzen, haben wir Ihnen die Aufstellung Ihres alten und neuen Modells persönlich in Ihrem Anschreiben angedruckt. Darauf sehen Sie sowohl die Bezeichnung des neuen Kontomodells als auch die dazugehörigen Gebühren.
(Bisheriges Modell Klassik – neues Modell Klassik, bisher Komfort – neue Modell Komfort )
Die einzelnen Leistungen können Sie gerne unserem Anschreiben sowie dem beiliegenden Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Wir haben auf die unterschiedliche Nutzung unserer Kunden reagiert und bieten nun jeweils ein Modell für Wenig-Nutzer und eines für Kunden mit vielen Buchungen an.
Sie gelangen damit auf unsere sichere Internetseite, auf der sie uns bequem ihre Zustimmung erteilen können.
Ja, wir benötigen für jeden Kunden die Zustimmung.
Es wird für alle Kunden das Umstellungsdatum 01.06 gelten.
Selbstverständlich sind wir immer bemüht, Ihren Wünschen entgegenzukommen. Dementsprechend können Sie Ihr Kontomodell zu jedem neuen Monat wechseln.
Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihr Konto jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Wir wünschen uns jedoch lieber vorher ein Gespräch mit Ihrem Berater. Dieser wird sich gerne mit Ihren Bedürfnissen auseinandersetzen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Gegebenenfalls wird er mit Ihnen auch die Formalitäten zur Kündigung durchgehen.
Gut, dass sie sich melden, gerne vereinbaren wir einen persönlichen Termin.
Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie für die Zustimmung einfach den QR Code.
Weitere Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen finden Sie im Online-Banking oder die VR Banking App mit dem elektronischen Postfach- digital und nachhaltig.
Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Weil sie bereits als Eltern jeweils eine Ausfertigung erhalten haben und wir gerne ressourcenschonend arbeiten.
Hier haben Sie ebenfalls einen Brief mit einem QR Code bzw. Antwortschreiben erhalten. Sie dürfen uns die Zustimmung für Ihre Kinder auf dem gleichen Weg erteilen wie für Ihre eigenen Konten.
Ja, wenn Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind.
Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.
Wenn Ihre Frage nicht beantwortet wurde, kommen Sie gerne direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.
Für jeden persönlichen Baustein können sie einen Geschäftsanteil (max. 12 Anteile ) an Ihrer Genossenschaftsbank zeichnen. Hierfür erhalten Sie eine Bonusdividende in Höhe von bis zu 360 €.
FAQs zum Hausbank-Programm
Als Kunde der VR-Bank Main-Rhön eG wissen Sie, wie wichtig uns Ihre bestmögliche Versorgung und Ihre Zufriedenheit sind. Um den Anforderungen aller Kunden noch besser gerecht zu werden, haben wir unser Leistungsangebot in den Geschäftsstellen und in digitalen Kanälen in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt.
In unserem Hausbank-Programm sind die wichtigsten Finanzprodukte für Sie zusammengefasst. Mit jedem unserer Produkte sind Sie besser versorgt, sammeln Hausbank-Bausteine, profitieren von Preisvorteilen auf das Girokonto und die Disponutzung und erhöhen Ihren VR-MitgliederBonus.
Der aktuelle Status ist in unserem Anschreiben an Sie ersichtlich. Mit jedem neuen Baustein verbessern sie Ihren Hausbankstatus und profitieren von attraktiven Vorteilen. Sie haben die Möglichkeit Ihr Girokonto kostenlos zu führen.
In unserem Hausbank-Programm sind die wichtigsten Finanzprodukte für Sie zusammengefasst. Mit jedem unserer Produkte sind Sie besser versorgt, sammeln Hausbank-Bausteine, profitieren von Preisvorteilen auf das Girokonto und die Disponutzung und erhöhen Ihren VR-MitgliederBonus.
Für Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, wie beispielsweise einem Girokonto oder einem Bausparvertrag, bekommen Sie einen Baustein. Ab einem Baustein befinden Sie sich bereits im Basis-Status, ab 6 Bausteinen im Silber-Status, ab 9 Bausteinen im Gold-Status und ab 12 Bausteinen im Platin-Status. Die genaue Verteilung für die einzelnen Produktfelder finden Sie auf unserer Website.
Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.
- Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken